Führerschein
12. Februar 2020 Von yuan420 Klasse B
- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg
- Anhänger
mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, wenn die Summe
der Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger 3.500 kg nicht übersteigt.
- Die Anhängelast des Kraftfahrzeugs darf nicht überschritten werden.
Klasse B96
- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg
- Summe des Gesamtgewichts der Kombination aus Pkw und Anhänger bis 4.250 kg
Klasse BE und Klasse 3
- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3.500 kg